Leistungen

Individueller Sanierungsfahrplan  (ISFP)

In einem individuellen Sanierungsfahrplan wird der Ist-Zustand  des Gebäudes aufgezeigt und zeigt anschaulich  wo Sie mit Ihrer Modernisierung stehen.                         

Als Einzelmaßnahme                                         (Schritt für Schritt-Sanierung) oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wer einen iSFP vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, erhält für die Verbesserung der Gebäudehülle  und Heizungsoptimierung 5 % mehr Förderung. Insgesamt 20 %.

Des Weiteren erhöhen sich die förderfähigen Kosten von 30.000€ pro Jahr auf 60.000€

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  fördert dieses mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.       Bei Wohnhäusern von mindestens drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro

 

(Neue Förderung 01.01.2024)

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Komplettsanierung von Bestandsgebäuden

Bestandsgebäude in einem Schritt  zum        KFW- Effizienzhaus sanieren

Aktuell könne folgende KFW-Stufen erreicht werden:

Effizienzhaus 85 EE                                   (Erneuerbare-Energien-Klasse)                   150.000 € mit 10% Tilgungszuschuss  

   

Effizienzhaus 85                                                       120.000 € mit 5% Tilgungszuschuss  

 

Effizienzhaus 70 EE                                   (Erneuerbare-Energien-Klasse)                   150.000 € mit 15% Tilgungszuschuss   

 

Effizienzhaus 70 EE                                     120.000 € mit 10% Tilgungszuschuss  

 

Effizienzhaus 55 EE                                 (Erneuerbare-Energien-Klasse)                  150.000 € mit 20% Tilgungszuschuss 

 

Effizienzhaus 55                                               120.000 € mit 15% Tilgungszuschuss 

   

Effizienzhaus 40 EE                                 (Erneuerbare-Energien-Klasse)                   150.000 € mit 25% Tilgungszuschuss 

Effizienzhaus 40                                           120.000 € mit 20% Tilgungszuschuss

Einzelmaßnahmen 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BE EM)

 

Gebäudehülle 

z.B. Fenster, Dach, Außenwände

(Stand 01.01.24/ 15% Förderung)

 

Anlagen zur Wärmeerzeugung         

 

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Fußbodenheizung

(Stand 01.01.24/ 15% Förderung)

 

Anlagentechnik (außer Heizung)

z.B. Lüftungsanlage

(Stand 01.01.24/ 15% Förderung)

 

Fachplanung und Baubegleitung

Auch die Energieberaterleistungen

(Stand 01.01.24/ 50% Förderung)

Fördermittelberatung

Durch die ständigen Änderungen der Förderrichtlinien ist es für ausstehende schwer herauszufiltern , welche Förderung die Beste für sein Bauvorhaben ist.                 

Welche Tilgungszuschüsse kann ich erwarten?

Kann ich Fördermittel miteinander kombinieren? 

 

Als Energie-Effizienz-Experte kann ich nach Ihren Vorstellung die optimale Förderungen  heraussuchen und beantragen

Verbrauchsausweis 
         oder          
Bedarfsausweise

 

 

 

Bedarfsausweis
Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt. 

Hieraus ergibt sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf.  

Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.

 

Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Die Gebäudehülle und Anlagentechnik  werden nicht bewertet

Die DIN-Norm 1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen erreicht werden kann und schafft damit Regelungen für die Belüftung von Wohngebäuden bei Neubau oder Sanierung. Sie „gilt für die Freie und für ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und ähnlichen Nutzungseinrichtung, die überwiegend dem Wohnzweck dienen.

Für alle Neubau-Projekte ist es Pflicht ein Lüftungskonzept zu erstellen.

Für Sanierungs-Projekte müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit ein Lüftungskonzept erstellt werden muss:

  • mehr als ein 1/3 sämtlicher Fenster ausgetauscht werden
  • oder mehr als 1/3 der Dachflächen neu gedämmt wird.

Wichtig für Sie als Bauherr ist es zu wissen, dass das Lüftungskonzept in Ihre Verantwortung fällt. Das heißt, dass Sie es grundsätzlich in Auftrag geben müssen

Erstellung von Lüftungskonzepten

Erstellung Heizlast nach
DIN EN 12831
und Hydraulischer Abgleich nach 
Verfahren B für BEG Förderung

 

 

 

Als Heizlast eines Raumes wird die Wärmeleistung bezeichnet, die dem Raum zugeführt werden muss, damit im Raum eine definierte Innentemperatur aufrechterhalten werden kann, während außen eine definierte Außentemperatur herrscht.

 

    Was benötigt man für Unterlagen um die                                Heizlast zu Berechnen?

 

- Grundriss/ Schnitte

- Standort des Gebäudes

- U-Werte der Gebäudehülle

- Lüftungskonzept oder Auslegung der                     Lüftungsanlage mit Volumentrömen / Wenn eine   Lüftungsanlage installiert worden ist

Klimafreundlicher Neubau

Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,

in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.

Des Weiteren darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.

 

KFW
Heizungsförderung
 

Fördermöglichkeiten:

 

- Solarthermische Anlagen

- Biomassenheizung

- Wärmepumpe

- Brennstoffzellenheizung

- wasserstofffähige Heizung

- Fernwärmeanschluss

- Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei   einem Heizungs­defekt

 

förderfähige Ausgaben:

- max. 30.000€ / Gebäude mit 1 Wohneinheit

- eine Erhöhung der förderfähigen Kosten bei mehreren Wohneinheit ist möglich

 

Zuschuss:

- max. möglich 70%

 

 

 

 

 

 

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